Arbeit als Heilpraktiker

Eine Krankheit wird von Heilpraktikern nicht nur von den Krankheitssymptomen her betrachtet, um diese möglichst rasch zu beseitigen, sondern er stellt vorrangig auch die Ursachen auf den Ebenen Körper, Seele und Geist bei der Behandlung einer Krankheit in den Mittelpunkt seiner Therapie. Kurz gesagt: Eine ganzheitliche Behandlungsweise.

Der Heilpraktiker ist ein durch das Heilpraktikergesetz geregelter Beruf in Deutschland. Zwar gibt es keine vorgeschriebene Regelausbildung, jedoch eine staatlich geregelte Prüfung, deren schriftlicher Teil in allen Gesundheitsämtern einheitlich und gleichzeitig durchgeführt wird. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erfolgt eine mündliche Prüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt als staatlich beauftragte Behörde. Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt approbiert zu sein, ist nach § 1 Abs. 1 HeilprG nur mit dieser Erlaubnis zulässig. Für die Erlaubniserteilung sind die Landesbehörden zuständig, die sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Durchführungsbestimmungen richten.

Arbeit als Heilpraktiker

Eine Krankheit wird von Heilpraktikern nicht nur von den Krankheitssymptomen her betrachtet, um diese möglichst rasch zu beseitigen, sondern er stellt vorrangig auch die Ursachen auf den Ebenen Körper, Seele und Geist bei der Behandlung einer Krankheit in den Mittelpunkt seiner Therapie. Kurz gesagt: Eine ganzheitliche Behandlungsweise.

Der Heilpraktiker ist ein durch das Heilpraktikergesetz geregelter Beruf in Deutschland. Zwar gibt es keine vorgeschriebene Regelausbildung, jedoch eine staatlich geregelte Prüfung, deren schriftlicher Teil in allen Gesundheitsämtern einheitlich und gleichzeitig durchgeführt wird. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erfolgt eine mündliche Prüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt als staatlich beauftragte Behörde. Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt approbiert zu sein, ist nach § 1 Abs. 1 HeilprG nur mit dieser Erlaubnis zulässig. Für die Erlaubniserteilung sind die Landesbehörden zuständig, die sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Durchführungsbestimmungen richten.

Heilpraktikerprüfung

Ein fundiertes Grundlagenwissen über Körper, Geist, Gesundheit und Krankheit ist Pflicht für jeden Therapeuten, der als Heilpraktiker Menschen helfen und behandeln möchte. Die Prüfung beinhaltet u.a. folgende Wissensgebiete:

  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme)
  • Deutung grundlegender Laborwerte
  • Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
  • Neuraltherapie: Infusionskonzepte (naturheilkundlicher Ansatz)
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen).

Ein Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 EStG.

Heilpraktikerprüfung

Ein fundiertes Grundlagenwissen über Körper, Geist, Gesundheit und Krankheit ist Pflicht für jeden Therapeuten, der als Heilpraktiker Menschen helfen und behandeln möchte. Die Prüfung beinhaltet u.a. folgende Wissensgebiete:

  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme)
  • Deutung grundlegender Laborwerte
  • Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
  • Neuraltherapie: Infusionskonzepte (naturheilkundlicher Ansatz)
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen).

Ein Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 EStG.